Bad Pyrmont [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}bat pyrˈmɔnt, auch ˈpyrmɔnt] ist eine Kurstadt und eine selbständige Gemeinde im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
19.285 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31812
Vorwahl
05281
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Pyrmont – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Pyrmont arbeitet kontinuierlich an der Aktualisierung und Anpassung ihrer Bebauungspläne im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung. Hier sind einige aktuelle Aspekte:
- Die Stadt hat Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile wie Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Kleinenberg, Hagen, Löwensen und Thal aufgestellt und aktualisiert, die detaillierte Festsetzungen zur baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen enthalten.
- Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für die Innenstadt wurden städtebauliche Missstände identifiziert und Maßnahmen zur Aufwertung und Entwicklung der Innenstadt entwickelt, einschließlich der Abgrenzung zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
- Die Stadtplanung in Bad Pyrmont beinhaltet die Erarbeitung von Entwicklungs- und Standortkonzepten sowie städtebaulichen Rahmenplänen, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.