Bad Pyrmont [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}bat pyrˈmɔnt, auch ˈpyrmɔnt] ist eine Kurstadt und eine selbständige Gemeinde im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
19.285 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31812
Vorwahl
05281
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Pyrmont – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Pyrmont arbeitet kontinuierlich an der Aktualisierung und Anpassung ihrer Bebauungspläne im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung. Hier sind einige aktuelle Aspekte:
- Die Stadt hat Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile wie Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Kleinenberg, Hagen, Löwensen und Thal aufgestellt und aktualisiert, die detaillierte Festsetzungen zur baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen enthalten.
- Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für die Innenstadt wurden städtebauliche Missstände identifiziert und Maßnahmen zur Aufwertung und Entwicklung der Innenstadt entwickelt, einschließlich der Abgrenzung zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
- Die Stadtplanung in Bad Pyrmont beinhaltet die Erarbeitung von Entwicklungs- und Standortkonzepten sowie städtebaulichen Rahmenplänen, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.